Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 23.11.2010 – 5 StR 466/10

Spruchkörper
5. Strafsenat

Tenor

Der Antrag der Nebenklägerin P. , ihr für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus Hamburg zu gewähren, wird abgelehnt.

G r ü n d e

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag war abzulehnen, weil es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt (§ 114 Satz 1, § 117 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 – 2 StR 180/03; NStZ-RR 2009, 190). Auch wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor dem Landgericht dargelegt worden sind, ist in der Revisionsinstanz zumindest eine Bezugnahme darauf erforderlich, verbunden mit der Versicherung, dass sich die Verhältnisse nicht verändert haben. Die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 StPO liegen nicht vor.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 5 StR 466/10 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten