Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Urteil vom 24.11.2021 – 5 StR 195/21
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
Tenor
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger
als Vorsitzender,
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher,
Richter am Bundesgerichtshof Köhler,
Richterin am Bundesgerichtshof Resch,
Richter am Bundesgerichtshof von Häfen,
Staatsanwalt
als Vertreter des Generalbundesanwalts,
Rechtsanwalt
als Verteidiger,
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 27. Januar 2021 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
- Von Rechts wegen -
Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die zuungunsten des Angeklagten eingelegte, wirksam auf den Strafausspruch beschränkte und auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision der Staatsanwaltschaft. Das – vom Generalbundesanwalt nicht vertretene – Rechtsmittel ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts offensichtlich unbegründet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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