Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 09.12.2021 – 5 StR 115/21
- Spruchkörper
- 5. Strafsenat
Tenor
Herrn Si. , Vater des Angeklagten S. , wird die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet.
Gründe
Randnummer 1
Herr Si. ist der Vater des zur Tatzeit jugendlichen, heute aber erwachsenen Angeklagten S. ; seine Zulassung entspricht dem pflichtgemäßen Ermessen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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