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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 09.12.2021 – 5 StR 115/21

Spruchkörper
5. Strafsenat

Tenor

Herrn Si. , Vater des Angeklagten S. , wird die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet.

Gründe

Randnummer 1

Herr Si. ist der Vater des zur Tatzeit jugendlichen, heute aber erwachsenen Angeklagten S. ; seine Zulassung entspricht dem pflichtgemäßen Ermessen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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