Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 31.07.2019 – 5 AR (VS) 43/19

Spruchkörper
5. Strafsenat

Tenor

Die Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 4. Juli 2019 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Mit Beschluss vom 4. Juli 2019 hat der Senat die Beschwerde des Betroffenen gegen die mit Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. März 2019 getroffene Kostengrundentscheidung als unzulässig verworfen. Hiergegen hat der Betroffene mit Schreiben von 27. Juli 2019 Gegenvorstellung erhoben. Diese gibt jedoch keinen Anlass, die Senatsentscheidung abzuändern.

Randnummer 2

Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat nicht bescheiden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 5 AR (VS) 43/19 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten