Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 16.12.2003 – 3 StR 95/03
- Spruchkörper
- 3. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.
Gründe
Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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