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Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 – 2 StR 413/12

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

1. Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 13. Juli 2012 wird aufgehoben.

2. Es wird festgestellt, dass der Angeklagte seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 10. April 2012 wirksam zurückgenommen hat.

Gründe

Randnummer 1

Die Revision des Angeklagten wurde mit Schreiben vom 25. Juni 2012 durch den hierzu ermächtigten Verteidiger wirksam zurückgenommen. Aus diesem Grund war der Beschluss des Landgerichts vom 13. Juli 2012, mit dem die Revision als unzulässig verworfen worden war, auf die Beschwerde des Angeklagten vom 25. Juli 2012 aufzuheben und gleichzeitig festzustellen, dass die Revision wirksam zurückgenommen worden ist.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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