Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 17.06.2009 – 2 StR 192/09

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 3. Juni 2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 2. Juni 2009 wurde bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt. Rissing-van Saan Rothfuß Roggenbuck

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 2 StR 192/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten