Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 06.11.2002 – 2 ARs 341/02
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Die Verbindung des bei dem Amtsgericht Mannheim anhängigen Verfahrens 1 Ls (807 Js 2467/2002) AK 78/02 zu dem Verfahren 34 KLs 21/02 des Landgerichts Duisburg wird abgelehnt.
Gründe
Die von dem Angeklagten erstrebte Verfahrensverbindung ist schon deshalb nicht sachdienlich, weil in beiden Verfahren die Hauptverhandlungstermine unmittelbar bevorstehen, so daß die Verbindung der Verfahren, von dem sich das eine offensichtlich auch gegen einen Mitangeklagten richtet, zu einer Verfahrensverzögerung führen würde.
Rissing-van Saan Detter Otten
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in 2 ARs 341/02 entschieden?“