Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 09.07.2004 – 2 ARs 233/04
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Es wird festgestellt, daß durch den Senatsbeschluß vom 4. Dezember 2002 - 2 ARs 353/02 - das beim Amtsgericht - Schöffengericht - Hannover anhängig gewesene Verfahren 244 Ls 250 Js 4297/99, auch soweit es sich gegen den Angeklagten R. richtet, zu dem beim Landgericht Oldenburg anhängigen Verfahren 4 KLs 37/99 verbunden worden ist.
Gründe
Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 22. Juni 2004 Bezug. Bode Detter Otten Rothfuß Ri'inBGH Roggenbuck ist
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