Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 15.05.2002 – 2 ARs 107/02
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Das bei dem Amtsgericht - Strafrichter - Reutlingen anhängige Verfahren 9 Ds 28 Js 11707/01 wird zu dem beim Amtsgericht - Schöffengericht - Offenbach am Main anhängigen Verfahren 23 Ls 120 Js 82648/00 gemäß §§ 2 Abs. 2, 4 StPO verbunden.
Gründe
Die vom Generalbundesanwalt auf die Vorlage der Staatsanwaltschaft
Tübingen beantragte Verbindung ist im Interesse umfassender Aufklärung und
Aburteilung sachdienlich. Das Amtsgericht Offenbach ist bereit, das beim
Amtsgericht Reutlingen anhängige Verfahren zu übernehmen; die zuständigen
Staatsanwaltschaften sind mit der Übernahme einverstanden; der Angeklagte
hat gegen die Verbindung keine Einwände erhoben.
Jähnke Bode Solin-Stojanoviæ
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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