Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 19.05.2010 – 1 StR 78/10
- Spruchkörper
- 1. Strafsenat
Tenor
Die Entscheidungsgründe des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 werden dahin berichtigt, dass das Landgericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs in 39 Fällen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt hat.
Gründe
Die Entscheidungsgründe des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 sind entsprechend des Tenors zu berichtigen, da insoweit ein offensichtliches Fassungsversehen vorliegt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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