Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 15.09.2009 – 1 StR 193/09

Spruchkörper
1. Strafsenat

Tenor

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Nack

und der Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Wahl,

die Richterin am Bundesgerichtshof

Elf,

die Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Graf,

Prof. Dr. Jäger,

Bundesanwalt

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwälte

als Verteidiger des Angeklagten J. ,

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Dezember 2008 werden verworfen.

Die Staatskasse hat die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Randnummer 1

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft sind offensichtlich unbegründet, wie dies der Generalbundesanwalt, auch in seinem Terminsantrag vom 22. Juli 2009, zutreffend dargelegt hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 1 StR 193/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten