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Rechtsprechung · BayVGH

BayVGH, Beschluss vom 02.08.2021 – 20 N 21.704

Rücknahme des Antrags
Spruchkörper
20. Senat
Normenkette
§ 92 Abs. 3 S. 1 VwGO

Orientierungssatz

Nach Rücknahme des Antrags wird das Verfahren eingestellt. (§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO analog).

Tenor

I. Nach Rücknahme des Antrags mit Schriftsatz vom 29. Juli 2021 wird das Verfahren eingestellt. (§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO analog).

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens (§ 155 Abs. 2 VwGO).

III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§§ 152 Abs. 1, 158 Abs. 2 VwGO; §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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