Rechtsprechung · BayVGH
BayVGH, Beschluss vom 27.07.2021 – 20 N 20.2968
- Spruchkörper
- 20. Senat
- Normenkette
- § 47 VwGO; § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
Orientierungssatz
Das Außerkrafttreten der zur Prüfung gestellten Norm entzieht einem Normenkontrollantrag grundsätzlich seinen Gegenstand, sodass auch Prozesskostenhilfe insoweit nicht mehr gewährt werden kann. (Rn. 2)
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.
Gründe
Gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Vorliegend fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entzieht das Außerkrafttreten der zur Prüfung gestellten Norm dem Normenkontrollantrag grundsätzlich seinen Gegenstand. § 47 Abs. 1 VwGO geht von dem Regelfall einer noch gültigen Norm als Gegenstand des Normenkontrollantrags aus (BVerwG, U.v. 29.6.2001 - 6 CN 1.01 - juris Rn. 10). Mit seinem am 8. Dezember 2020 gestellten und mit am 23. Dezember 2020 beim Verwaltungsgerichtshof eingegangenen Schreiben erweiterten Antrag wendet sich der Antragsteller zuletzt gegen verschiedene Regelungen der 11. BayIfSMV, die nach § 29 11. BayIfSMV mit Ablauf des 7. März 2021 außer Kraft getreten ist. Trotz Aufforderung durch den Senat mit Schreiben vom 5. Juli 2021 hat der Antragsteller seinen Antrag nicht auf die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder in einen Feststellungsantrag umgestellt. Damit ist der Antrag nicht mehr statthaft und unzulässig.
Dieser Beschluss ergeht kostenfrei und ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BayVGH in 20 N 20.2968 entschieden?“