Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · BayVGH

BayVGH, Beschluss vom 07.12.2022 – 10 CS 22.2324

Verfahrenstrennung
Spruchkörper
10. Senat
Normenkette
§ 83 S. 1 VwGO; § 93 VwGO; GVG 17a Abs. 2 S. 1

Tenor

Von dem Verfahren 10 CS 23.2324 werden die Anträge 2. und 3. (Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO und Antrag auf Herausgabe der Hunde an die Antragsgegner) abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen 10 CS 22.2520 fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Abtrennung beruht auf § 93 VwGO. Sie ist sachdienlich, weil der Senat davon ausgeht, dass er für die abgetrennten Anträge instanziell unzuständig ist und beabsichtigt, diese nach Anhörung der Beteiligten entsprechend § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg als zuständiges Gericht der Hauptsache zu verweisen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.7.2006 - 25 AS 06.1685 - juris Rn. 2).

Randnummer 2

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2, § 152 Abs. 1 VwGO).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BayVGH in 10 CS 22.2324 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten