Rechtsprechung · BayObLG
BayObLG, Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2023 – 101 AR 141/22
Berichtigungsbeschluss
- Spruchkörper
- 1. Zivilsenat
- Normenkette
- § 319 ZPO
Tenor
Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.
Gründe
Randnummer 1
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BayObLG in 101 AR 141/22 entschieden?“