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Zitierfest

Rechtsprechung · BayObLG

BayObLG, Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2023 – 101 AR 141/22

Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper
1. Zivilsenat
Normenkette
§ 319 ZPO

Tenor

Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.

Gründe

Randnummer 1

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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