Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 21.10.2014 – 9 AZR 957/12
- Spruchkörper
- 9. Senat
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 - 6 Sa 719/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Brühler | | Krasshöfer | | Klose |
| | M. Lücke | | Kranzusch | |
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