Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 12.04.2016 – 9 AZR 661/14
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR661.14.0
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 685/13 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 358/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Brühler | | Klose | | Suckow |
| | Merte | | Spiekermann | |
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