Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 15.12.2015 – 9 AZR 612/14
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2015:151215.U.9AZR612.14.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 - 8 Sa 67/13 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 3/13 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Brühler | | Krasshöfer | | Klose |
| | Frank | | Merte | |
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