Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 15.10.2013 – 9 AZR 52/13
- Spruchkörper
- 9. Senat
Tenor
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2012 - 22 Sa 531/12 - wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Brühler | | Krasshöfer | | Klose |
| | Kranzusch | | M. Lücke | |
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