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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 20.04.2012 – 9 AZR 501/10

Spruchkörper
9. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1985/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

| Brühler | | Krasshöfer | | Klose |

| | D. Wege | | Starke | |

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