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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 15.10.2013 – 9 AZR 398/13

Spruchkörper
9. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 1582/12 und 4 Sa 1711/12 - unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2012 - 50 Ca 11291/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.

3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

| Brühler | | Krasshöfer | | Klose |

| | Kranzusch | | M. Lücke | |

Zitierte Vorschriften

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