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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 16.02.2021 – 9 AZR 178/20

Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:160221.U.9AZR178.20.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2020 - 3 Sa 251/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors am Ende wie folgt ergänzt wird: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

| Kiel | | Weber | | Suckow |

| | Leitner | | M. Lücke | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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