Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.02.2021 – 9 AZR 177/20
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2021:160221.U.9AZR177.20.0
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2020 - 3 Sa 212/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors am Ende wie folgt ergänzt wird: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Kiel | | Weber | | Suckow |
| | Leitner | | M. Lücke | |
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