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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 11.11.2010 – 8 AZR 652/09

Betriebsübergang - Widerspruch - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Spruchkörper
8. Senat
Normenkette
§ 72 Abs 5 ArbGG, § 313a Abs 1 S 2 ZPO, § 555 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 - 3 Sa 118/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Hauck | | Hauck | | Breinlinger |

| | Döring | | Schuckmann | |

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