Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 10.05.2012 – 8 AZR 644/10
- Spruchkörper
- 8. Senat
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 86/10 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2421/09 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Hauck | | Böck | | Breinlinger |
| | F. Avenarius | | Wroblewski | |
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