Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 10.05.2012 – 8 AZR 439/11
- Spruchkörper
- 8. Senat
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 330/10 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Hauck | | Böck | | Breinlinger |
| | F. Avenarius | | Wroblewski | |
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BAG in 8 AZR 439/11 entschieden?“