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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 10.05.2012 – 8 AZR 437/11

Spruchkörper
8. Senat

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 328/10 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Hauck | | Böck | | Breinlinger |

| | F. Avenarius | | Wroblewski | |

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