Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 10.05.2012 – 8 AZR 435/11
- Spruchkörper
- 8. Senat
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 327/10 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Hauck | | Böck | | Breinlinger |
| | F. Avenarius | | Wroblewski | |
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