Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 22.05.2014 – 8 AZR 1070/12
- Spruchkörper
- 8. Senat
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 - 4 Sa 1529/11 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 - 4 Ca 211/11 Ö - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
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