Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.02.2023 – 6 AZR 96/22
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2023:160223.U.6AZR96.22.0
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Januar 2022 - 4 Sa 1102/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 6 AZR 95/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Spelge | | Heinkel | | Krumbiegel |
| | Wollensak | | W. Kreis | |
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