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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 16.05.2013 – 6 AZR 835/11

Spruchkörper
6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |

| | M. Jostes | | Lauth | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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