Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.05.2013 – 6 AZR 835/11
- Spruchkörper
- 6. Senat
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |
| | M. Jostes | | Lauth | |
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BAG in 6 AZR 835/11 entschieden?“