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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 08.05.2014 – 6 AZR 810/12

Spruchkörper
6. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. Juni 2012 - 8 Sa 558/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |

| | Koch | | Wollensak | |

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