Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 28.06.2012 – 6 AZR 726/10
- Spruchkörper
- 6. Senat
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |
| | Jerchel | | Hoffmann | |
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