Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 27.07.2017 – 6 AZR 702/16
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:270717.U.6AZR702.16.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016 - 1 Sa 241/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Fischermeier | | Gallner | | Krumbiegel |
| | Wollensak | | Steinbrück | |
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