Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 08.05.2014 – 6 AZR 7/13
- Spruchkörper
- 6. Senat
Tenor
1. Die Revision der Klägerin und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. September 2012 - 4 Sa 561/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |
| | Koch | | Wollensak | |
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