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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 09.06.2016 – 6 AZR 642/15

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR642.15.0

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 - 8 Sa 1554/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert Spelge | | Spelge | | Krumbiegel |

| | Wollensak | | C. Klar | |

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