Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 09.06.2016 – 6 AZR 641/15
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR641.15.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 - 8 Sa 1557/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert Spelge | | Spelge | | Krumbiegel |
| | Wollensak | | C. Klar | |
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