Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.02.2012 – 6 AZR 591/10
- Spruchkörper
- 6. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. August 2010 - 9 Sa 1613/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 6 AZR 573/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Fischermeier | | Brühler | | Spelge |
| | Schäferkord | | B. Bender | |
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