Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 21.02.2013 – 6 AZR 547/11
- Spruchkörper
- 6. Senat
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Mai 2011 - 5 Sa 608/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |
| | Augat | | M. Jostes | |
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