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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 13.12.2012 – 6 AZR 498/11

Spruchkörper
6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 - 21 Sa 119/10 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 482/10 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| Fischermeier | | Gallner | | Spelge |

| | Schäferkord | | Reiner Koch | |

Zitierte Vorschriften

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