Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 11.07.2019 – 6 AZR 39/17
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2019:110719.U.6AZR39.17.0
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 293/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Spelge | | Heinkel | | Krumbiegel |
| | Wollensak | | Steinbrück | |
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