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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 12.04.2016 – 6 AZR 370/15

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.6AZR370.15.0

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2015 - 2 Sa 387/14 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 743 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| Spelge | | Spelge | | Krumbiegel |

| | Oye | | K. Jerchel | |

Zitierte Vorschriften

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