Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 23.05.2024 – 6 AZR 210/23
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2024:230524.U.6AZR210.23.0
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2023 - 2 Sa 176/22 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Spelge | | Volk | | Wemheuer |
| | J.-P. Grüner | | M. Werner | |
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