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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 89/23

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2023:181023.U.5AZR89.23.0

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2023 - 3 Sa 672/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 22/23 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Linck | | Bubach | | Biebl |

| | Jungbluth | | Mattausch | |

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