Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 20.04.2011 – 5 AZR 50/10
- Spruchkörper
- 5. Senat
Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2009 - 17 Sa 822/09 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Müller-Glöge | | Laux | | Biebl |
| | Kremser | | Ilgenfritz-Donné | |
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