Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 17.10.2012 – 5 AZR 408/12
- Spruchkörper
- 5. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 - 3 Sa 1406/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.
| Müller-Glöge | | Laux | | Biebl |
| | R. Rehwald | | Bürger | |
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