Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 257/11
- Spruchkörper
- 5. Senat
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2011 - 11 Sa 568/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Müller-Glöge | | Laux | | Biebl |
| | S. Röth-Ehrmann | | A. Christen | |
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