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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 21.07.2021 – 5 AZR 113/21

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:210721.U.5AZR113.21.0

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 - 13 Sa 858/19 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 110/21 - auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

| Linck | | Biebl | | Volk |

| | Mandrossa | | Störring | |

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