Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 21.07.2021 – 5 AZR 112/21
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2021:210721.U.5AZR112.21.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 - 13 Sa 857/19 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 5 AZR 110/21 - auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
| Linck | | Biebl | | Volk |
| | Mandrossa | | Störring | |
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